KURZKONZEPT DES INTERKULTURELLEN SOZIALPÄDAGOGISCH BEGLEITETEN WOHNHEIM HASSTRASSE § 13 SGB VIII 

Als in der Region etablierter interkultureller Träger verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit jungen Männern mit und ohne Migrationshintergrund.
Seit Sommer 2016 bieten wir im Rahmen der Leistungen der Jugendhilfe ein Wohnheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an.
Um die Integration dieser jungen Menschen wirkungsvoll und nachhaltig zu unterstützen, haben wir unser Angebot verändert und bieten jetzt ein interkulturelles Wohnheim an. Es richtet sich nun an männliche Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund.

Das Wohnheim bietet 10 Betreuungsplätze mit Einzelzimmern an. Die genannten 10 Einzelzimmer verteilen sich auf 2 Etagen die ca. 200qm groß sind und ausgestattet sind mit je Etage zwei Bädern, zwei Toiletten und einen Waschraum mit Waschmaschine und Trockner. Des weiteren befinden sich auf jeder Etage eine großräumige Küche. Als Freizeit und Sportraum haben wir einen Billardraum mit verschiedenen Sportgeräten. Im Innenhof befindet sich ein großer Garten, den die Jugendlichen nutzen können.
Die Aufnahme erfolgt auf den gesetzlichen Grundlagen des §13 Abs. 3 SGB VIII. Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

LEITBILD 

Die interkulturelle Bildung und Erziehung ist ein fundamentaler Bestandteil des Mesale-Profils. In unserer pädagogischen Arbeit legen wir darauf ein besonderes Augenmerk, weil sie von großer Bedeutung in der Entwicklungslaufbahn eines jeden Kindes ist. „Inter“ bedeutet auf Latein „zwischen“; interkulturelle Erziehung will entsprechend Dialog und Austausch zwischen den Kulturen anregen. Im Vordergrund steht dabei das Bemühen, einen selbstverständlichen, unvoreingenommenen Austausch zwischen verschiedenen Kulturen auf den Weg zu bringen. Dies geschieht jeden Tag durch einen toleranten und respektvollen Umgang miteinander, aber auch gezielt, indem wir bei Mesale interkulturelle Projekte anbieten.

ZIELSETZUNGEN

Unser Konzept einer interkulturellen sozialpädagogisch begleitete Wohnform, in denen Jugendliche aus verschiedenen Gründen eine Unterbringung in einem pädagogischen stationären Wohnheim benötigen gemeinsamen mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusammenleben, möchte dazu beitragen, die Rechte der Einzelnen zu wahren und ihr Wohl sicherzustellen.

Folgende Ziele und Inhalte für die jungen Menschen sind uns wichtig: 

  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven 
  • Schulische und /oder berufliche Integration 
  • Förderung der zunehmenden Selbstverantwortung und Selbständigkeit 
  • Einlassen auf die Unterstützung und die Beziehungsangebote der pädagogischen Fachkräfte
  • Förderung des Zusammenlebens unterschiedlicher ethnischer, religöser, kultureller junger Menschen

AUFNAHMEKRITERIEN

Grundsätzlich werden jugendliche Minderjährige aller Nationalitäten und Ethnien aufgenommen, wobei bei den Geflüchteten das Clearing-Verfahren abgeschlossen sein muss. Aufnahmekriterien sind jedoch: 

  • Alter zwischen 15 und 21 Jahren 
  • Tagesstruktur in Form einer Ausbildung oder dem Besuch einer Schule 
  • Anerkennung und Einhaltung der bestehenden Regeln der Einrichtung 
  • Teilnahme an den WG-Sitzungen und Einzelgesprächen mit den Fachkräften 
  • Bereitschaft am Gruppenleben teilzunehmen und sich im Haushalt zu engagieren 
  • Bereitschaft der Ausübung von Praktika in den Schulferien

AUSSCHLUSSGRÜNDE

  • Junge Menschen, die sich fremdgefährdend oder eigengefährdend verhalten
  • Junge Menschen die erheblich delinquentes Verhalten zeigen 
  • Jugendliche Sexualstraftäter 
  • Jugendliche, die eine geschlossene Unterbringung benötigen 
  • Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund des Krankheitsbildes eine besondere Betreuung benötigen 
  • Junge Menschen mit einer akuten Suchterkrankung 
  • Junge Menschen mit einer schweren geistigen- und/oder körperlichen Behinderung, die einen hohen pflegerischen Aufwand mit sich bringt

SCHWERPUNKTE 

Neben dem Vermitteln von Sprache und Lerninhalten liegt die Wichtigkeit der schulischen Maßnahmen dabei auch in ihrer Eigenschaft als konstanter Faktor und sicherer Raum seelischer Stabilität, sodass darauf zu achten ist, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Schulwechsel bei den Jugendlichen zu initiieren, da die Jugendlichen mit dem Einzug ins Wohnheim genug Änderungen erleben. 

Darüber hinaus ist es ein Ziel, mit dem Jugendlichen eine berufliche Perspektive über die Schule hinaus zu entwickeln. In Einzelfällen, in denen Jugendliche im Verlauf der Maßnahme bereits einen Schulabschluss erreichen, ist es auch Aufgabe, Ausbildungsstellen zu suchen und notwendige formelle Voraussetzungen dafür in die Wege zu leiten (Arbeitserlaubnis bei UmF etc.). Diese Schritte finden in enger Absprache und im Auftrag des zuständigen Vormunds statt. 

Praktika in den Schulferien gelten als wichtiger Stabilisierungsfaktor und werden in fast allen Schulferien initiiert. Ein weiterer Effekt ist, dass einige Praktikanten die Möglichkeit haben in ihrem Praktikumsbetrieb regelmäßig einige Stunden wöchentlich auf geringfügiger Basis zu arbeiten. Das Geldverdienen ist hierbei ein nebensächlicher Gewinn. Zudem kann durch die Ausübung von Praktika die Chance der Übernahme in einen Ausbildungsplatz erfolgen.

Durch den gegebenen Rahmen ergibt sich über den Arbeitskontext Jugendamt – Ausländeramt – Jugendhilfeanbieter hinaus eine hohe Notwendigkeit zur Kooperation mit anderen Einrichtungen und externen Stellen. Die Koordination des Kooperationsprozesses im Alltag liegt dabei in der Verantwortung des jeweiligen Bezugsbetreuers und findet im Rahmen der Hilfeplanung und in enger Absprache mit dem Vormund statt. Kooperations- und Vernetzungspartnerschaften:

  • Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Nürnberg 
  • Vormundschaft der Jugendlichen 
  • Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg 
  • Jobcenter Nürnberg 
  • Jugendsachbearbeiter der Polizei 
  • Migrationsrat der Stadt Nürnberg 
  • Ethnische Vereinigungen und integrierte Volksvertreter 
  • Volkshochschule bzw. Träger von Sprach- und Integrationskursen 
  • Öffentliche Schulen 
  • Gewerbe- und Berufsschulen 
  • Hausärzte, verschiedene Fachärzte und das Gesundheitsamt 
  • Vereine 
  • Unternehmerverbände 
  • Dolmetscher, Sprach- und Kulturvermittler 
  • Gesundheitsamt Nürnberg 
  • Freiwilligenagentur